Tipps & Infos zur Unternehmens- nachfolge

Das eigene Unternehmen verkaufen

Die Finanzierung eines Unternehmenskaufs

Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Unternehmensverkauf einig geworden sind, steht oft noch das Thema der Finanzierung des Unternehmensverkaufs an.

Nicht selten scheitert ein Verkauf, weil die Finanzierung des Kaufpreises als vielerlei Gründen nicht umsetzbar ist. Spricht man über die Finanzierung eines Unternehmensverkaufs, muss klar sein, dass nicht nur der eigentliche Kaufpreis des Unternehmens, sondern auch die Kosten der Transaktion und die mögliche Umfinanzierung oder Ablösung von bestehenden Verbindlichkeiten eine wesentliche Rolle spielen. Zu den Kosten der Transaktion zählen beispielsweise die Beratungskosten, die Kosten der entsprechenden Beurkundungen und erforderliche Gutachten wie Wertermittlungen für Immobilienbestände und Unternehmensbewertungen.

Um ein uneingeschränkt tragfähiges Finanzierungskonzept für den Unternehmensverkauf zu erstellen, ist es unbedingt erforderlich, dass sowohl von Seiten des Käufers, aber auch von Seiten des Verkäufers bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Käufer benötigt neben seiner eigenen fachlichen und unternehmerischen Kompetenz, einen ausreichenden Anteil an Eigenmitteln (15-20% sollten als ein angemessen hoher Eigenkapitalanteil mindestens erreicht werden) sowie einen schlüssigen und professionellen Businessplan.

Das zum Verkauf stehende Unternehmen muss in erster Linie die Ertragskraft der vergangenen 3 Jahre als nachhaltig nachweisen. Daneben spielen die positive Zukunftsperspektive mit einem überschaubaren unternehmerischen Risiko eine nicht unwesentliche Rolle. Aber auch eine gute Gesamtverfassung des Unternehmens muss gewährleistet werde. Hierzu zählen neben dem Leistungsprogramm und der Produktpalette ebenfalls die Personalstruktur und die Positionierung am Markt.

Fördermöglichkeiten für die Finanzierung des Kaufpreises

Die KfW Mittelstandsbank bietet auf Bundesebene zwei Förderinstrumente für die Unternehmensfinanzierung an.

Zum einen handelt es sich um ERP-Kapital für die Unternehmensgründung, welches als Nachrangdarlehen abgesichert wird. Dieses Darlehen zählt man zum mezzaninen Kapital und es verfügt somit über eine unbegrenzte Haftung. Es kann somit die Funktion von Eigenkapital übernehmen. Die maximale Höhe dieses Kreditprogramms darf 25% des gesamten Finanzierungsbedarfes nicht überschreiten und ist ebenfalls auf einen Maximalbetrag von 500.000,- EUR gedeckelt. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, wovon die ersten 7 Jahre tilgungsfrei sind.

Zum anderen gibt es das ERP-Kapital für das Unternehmenswachstum. Das ERP-Kapital für Wachstum wird für Investitionen gewährt, die bei der Errichtung oder dem Erwerb von Unternehmen in den ersten Jahren entstehen. Die Hausbank oder das durchreichende Kreditinstitut erhält eine Haftungsfreistellung. Maximal können 40% der geplanten Investition auf diese Weise finanziert werden. Auch hier gilt die Obergrenze von 500.000,- EUR. Die ersten 7 Jahre sind ebenfalls tilgungsfrei, anschließend wird der Kreditbetrag in 16 gleichbleibend hohen raten halbjährlich abgezahlt.

Zusätzlich öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen

In vielen Fällen kann es passieren, dass die Mittel dennoch nicht ausreichend sind, hier bietet sich noch die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln an. Das gewollte Ziel dieser Förderprogramme ist es, insbesondere Unternehmensgründern und kleinen und mittelständischen Unternehmen einen besseren Zugang zur Finanzierung zu ermöglichen. Diese zinsgünstigen Förderkredite werden nicht von den staatlichen Förder-Instituten vergeben, sondern über die Hausbank nach dem Durchleitungsprinzip. Das beantragende Kreditinstitut erhält eine Bankmarge, übernimmt damit aber auch das Ausfallrisiko.

In Kombination mit diesen Förderkriterien kann auch das Förderinstrument der Haftungsfreistellung eingesetzt werden. Mit Haftungsfreistellungen beteiligen sich die Förderinstitute am Kreditausfallrisiko. Somit können Eigenkapitalkosten und / oder Risikokosten der Geschäftsbanken reduziert werden. Natürlich wird durch diese Haftungsfreistellungen auch die Bereitschaft der Geschäftsbanken signifikant erhöht, sich an Finanzierungen zu beteiligen, die risikobehaftet sind. Auch über Garantien und die öffentlichen Bürgschaften der Bürgschaftsbanken der Bundesländer kann ein solcher Effekt erzeugt werden.

Die hier dargestellten öffentlichen Fördermittel und Förderkredite leisten einen wesentlichen Beitrag, um Menschen die Gründung und den Kauf eines Unternehmens zu ermöglichen. Ebenso gibt es Förderprogramme für die Unterstützung einer Unternehmensnachfolge sowohl auf Bundeseben, auf Länderebene und regionaler Ebene. Ich empfehle hier die Inanspruchnahme eines spezialisierten Beraters für eben die Förderprogramme, um einen höchstmöglichen Nutzen zu erzielen.

Möglichkeiten der Finanzierung des Unternehmenskaufs

Es gibt unterschiedlichste Formen der Finanzierung eines Unternehmenskaufes, hier eine
entsprechende Auflistung:

Eigenmittel oder Eigenkapital

  • Hier ist gemeint, dass der gesamte Kaufpreis aus Eigenmitteln aufgebracht werden kann.
  • Eigenkapitalanteil auch bei anderen Finanzierungsarten sollte mindestens bei 15% liegen, dies ist auch die geforderte Mindesthöhe für die Gewährung von öffentlichen Förderkrediten.

Beteiligungskapital

  • Banken und Beteiligungsgesellschaften
  • Öffentliche Beteiligungsgesellschaften
  • Venture Kapital
  • Private Equity

Fremdkapital

  • Bankdarlehen
  • Privatdarlehen
  • Verkäuferdarlehen

Mezzanines Kapital

  • Stille Beteiligung
  • Nachrangdarlehen
  • Genussscheine